Kostenübernahme durch die BG/ UKS
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Bitte bringen Sie zum Kurs das vom Unternehmen ausgefüllte und gestempelte Formular "Anmeldeformular - Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen" mit. Sie erhalten das Formular automatisch nach Anmeldung zu einem Kurs per E-Mail. Alternativ können Sie das Formular hier herunterladen.
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link - BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link - KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
- KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download
Zur Abrechnung mit der Unfallkasse (UK) benötigen Sie zusätzlich eine Kostenübernahmebestätigung, die im Vorfeld durch Sie einzuholen ist.